
Die nachstehenden Angaben dienen der raschen Orientierung, welche Vorschriften und Gesundheitsvorsorgemaßnahmen für eine geplante Reise in das Land zu beachten sind.
Bei Direktflug aus Europa: keine Impfungen vorgeschrieben
Bei einem vorherigen Zwischenaufenthalt (innerhalb der letzten 6 Tage vor Einreise) in einem der aufgeführten Länder (Gelbfieber-Endemiegebiete) wird bei Einreise eine gültige Gelbfieber-Impfbescheinigung verlangt. (ausgenommen Kinder unter 6 Monate) Gelbfieber-Impfung kann - abweichend von den geltenden WHO-Informationen - auch bei Einreise aus Südafrika verlangt werden.
Gelbfieber-Impfbescheinigung erforderlich bei Einreise aus:
Angola · Äquatorialguinea · Äthiopien · Benin · Bolivien · Brasilien · Burkina Faso · Burundi · Ecuador · Elfenbeinküste · Franz. Guayana · Gabun · Gambia · Ghana · Guinea · Guinea-Bissau · Guyana · Kamerun · Kenia · Kolumbien · Kongo, Rep. · Kongo, Dem. Rep. · Liberia · Mali · Niger · Nigeria · Panama · Peru · Ruanda · Sambia · SaoTomé & Principe · Senegal · Sierra Leone · Somalia · Sudan · Suriname · Tanzania · Togo · Tschad · Uganda · Venezuela · Zentralafr. Republik ·
Generell: Tetanus, Diphtherie, Hepatitis A, Polio
Je nach Reisestil und Aufenthaltsbedingungen im Lande außerdem zu erwägen
Impfschutz | Bedingung 1 | Bedingung 2 | Bedingung 3 |
Hepatitis B (a) | x |
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Tollwut (b) | x |
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Jap. Enzephalitis (c) | x |
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(a) bei Langzeitaufenthalten u. engerem Kontakt mit der einheimischen Bevölkerung
(b) bei vorhersehbarem Umgang mit Tieren
(c) bei besonderen Aufenthaltsbedingungen in bestimmten ländlichen Gebieten. Impfstoff in Deutschland nicht zugelassen.
Beschaffung über Apotheken mit entsprechenden Erfahrungen.
Bedingung 1:Reise durch das Landesinnere unter einfachen Bedingungen (Rucksack- /Trecking- /Individualreise) mit einfachen Quartieren/Hotels; Camping-Reisen, Langzeitaufenthalte, praktische Tätigkeit im Gesundheits- o. Sozialwesen, enger Kontakt zur einheimische Bevölkerung wahrscheinlich.Bedingung 2:Aufenthalt in Städten oder touristischen Zentren mit (organisierten) Ausflügen ins Landesinnere (Pauschalreise, Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants mittleren bis gehobenen Standards)Bedingung 3:Aufenthalt ausschließlich in Großstädten oder Touristikzentren (Unterkunft und Verpflegung in Hotels bzw. Restaurants gehobenen bzw. europäischen Standards)Wichtiger Hinweis: Welche Impfungen letztendlich vorzunehmen sind, ist abhängig vom aktuellen Infektionsrisiko vor Ort, von der Art und Dauer der geplanten Reise, vom Gesundheitszustand, sowie dem eventuell noch vorhandenen Impfschutz des Reisenden. Da im Einzelfall unterschiedlichste Aspekte zu berücksichtigen sind, empfiehlt es sich immer, rechtzeitig (etwa 4 bis 6 Wochen) vor der Reise eine persönliche Reise-Gesundheits-Beratung bei einem reisemedizinisch erfahrenen Arzt oder Apotheker in Anspruch zu nehmen (Anschriften qualifizierter Beratungsstellen, nach Postleitzahlgebieten sortiert, siehe unten).
Risiko: ganzjährig mit saisonalen Schwankungen
Übertragungsrisiko abhängig von Geographie und Klima, insbesondere vom Monsunregen, der zwischen Mai und November das Land von SW nach NO überzieht und jeweils 3-4 Monate andauert; im S evtl. 2. Regenzeit zwischen Okt. und Dez.
Vorbeugung:
Ein konsequenter Mückenschutz in den Abend- und Nachtstunden verringert das Malariarisiko erheblich (Expositionsprophylaxe).
Die wichtigsten Maßnahmen sind:
Ergänzend ist die Einnahme von Anti-Malaria-Medikamenten (Chemoprophylaxe) zu empfehlen. Zu Art und Dauer der Chemoprophylaxe fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker, bzw. informieren Sie sich in einer qualifizierten reisemedizinischen Beratungsstelle (s.unten). Malariamittel sind verschreibungspflichtig.
Vergessen Sie nicht, eine kleinere oder größere Reiseapotheke mitzunehmen (wenigstens Medikamente gegen Durchfall, Fieber und Schmerzen sowie Verbandstoff, Pflaster und Wunddesinfektion), damit Sie für kleinere Notfälle gerüstet sind.
Nicht vergessen: Medikamente, die der Reisende ständig einnehmen muss!
Wenn Sie spezielle Fragen zur Reiseapotheke haben, wenden Sie sich am besten an eine Apotheke mit reisemedizinisch qualifizierten Mitarbeitern (s.u.).
Für Deutschland zuständige Vertretung:
(Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland)
Für die private Auslandsreise empfehlen wir Ihnen, grundsätzlich eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Auch in Ländern mit Sozialversicherungs- abkommen sind für bestimmte Leistungen zum Teil erhebliche Eigenanteile zu zahlen.
Die Kosten für einen krankheits- oder unfallbedingten Rücktransport in die BRD können nur durch eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abgedeckt werden, da diese Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erstattet werden.
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